Anmeldung

Für wen ist die Bibliothek da?

Die Bibliothek Zeven ist eine öffentlich rechtliche Einrichtung der Samtgemeinde Zeven. Alle Kinder und Erwachsenen können die vielfältigen Angebote der Bibliothek im Rahmen der Benutzungs- und Gebührenordnung nutzen.

Über 20.000 Medien vor Ort:

  • Romane, Kinder- und Jugendbücher
  • Sachbücher, Nachschlagewerke
  • Zeitschriften, Zeitungen
  • Musik-CDs
  • Sprachlehrgänge und Lernprogramme
  • Lesestifte (Booki, Tiptoi & TING)
  • Kamishibai (Japanisches Erzähltheater)
  • Erzählkoffer
  • Erinnerungskoffer
  • Hörbücher auf CDs und Hörsticks
  • PC- und Konsolenspiele
  • Dokumentationen, Spielfilme und Serien auf DVD und Blu-Ray
  • E-Book-Reader
  • Toni-Box und Tonies
  • Tigerbox und Tigercards
  • Spielekonsolen
Wie leihe ich aus?

Für die Anmeldung benötigen wir Ihren Personalausweis/Lichtbildausweis mit Adresse. Sie erhalten einen Leseausweis, den Sie bitte bei jeder Ausleihe vorlegen müssen. Minderjährige bis 18 Jahren brauchen die schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten. Mit Ihrer Unterschrift erkennen Sie die Benutzungsordnung an und stimmen der elektr. Speicherung Ihrer persönlichen Daten zu. Der Leseausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Bibliothek.
Bitte teilen Sie uns Adressen- und Namensänderungen mit.
Den Verlust Ihres Leseausweises sollten Sie uns sofort melden, da Sie bei Missbrauch für den entstandenen Schaden haften.

Wie lange darf ich ausleihen?

Die Leihfrist für Bücher, Sprachprogramme und Hörbücher beträgt 3 Wochen
Zeitschriften, CDs, CD-ROMs, DVDs, Blu-ray-Disc-Spielfilme und Konsolenspiele können 2 Wochen ausgeliehen werden

Sofern das Medium nicht vorbestellt ist, können Sie es verlängern (per Mail, Telefon, über WhatsApp oder Ihr Findus-Konto).

Was kostet mich das alles?

Die Anmeldung und Ausleihe für Kinder bis 13 Jahren ist kostenlos.
Ab 14 Jahren muss eine Jahresgebühr entrichtet werden, die nach Alter bzw. Benutzergruppe gestaffelt ist und ab dem Tag der Anmeldung für 12 Monate gilt. Eine Übersicht der Kosten finden Sie in der Gebührenordnung.

Kosten fallen außerdem an, wenn Sie

  • Medien vorbestellen
  • die Fernleihe wahrnehmen
  • Ihren Leseausweis ersetzen müssen
  • Kopien oder Computerausdrucke tätigen
  • Ihre ausgeliehenen Medien nicht fristgerecht abgegeben haben. Ab dem 3. Öffnungstag nach Ablauf der Medienfrist fallen Säumnisgebühren an.
Was passiert, wenn mir etwas kaputt geht?

Prüfen Sie vor der Ausleihe, ob die Medien in Ordnung sind und teilen Sie Beanstandungen sofort mit.

Sollten die Medien in Ihrer Obhut beschädigt oder abhanden gekommen sein, benachrichtigen Sie uns bitte umgehend. Bei starken Beschädigungen, Verlust oder Nichtrückgabe von Medien haften Sie in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zuzüglich einer Einarbeitungsgebühr.